30.09.2022
Aktuelle Information zum Tragen einer FFP 2 Maske
Gesundheitszentrum:
Laut Niedersächsischer Verordnung ist ab dem 01.10.2022 das Tragen einer FFP2 Maske verpflichtend.
Bad und Saunalandschaft:
Hier brauchen Sie keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.